… dem deutschen Michel das frohe Lachen wieder beizubringen

… dem deutschen Michel das frohe Lachen wieder beizubringen

 

Geisinger Hansele, fototechnisch verfremdet: Fastnachtsfreude pur. Das Motiv steht idealtypisch für das vorangestellte Motto aus der ersten Satzung der späteren VSAN vom Dezember 1926. Nach den Schrecken des Ersten Weltkriegs, dem demokratischen Neubeginn mit politischen Unruhen, dem Währungsverfall in der Inflation und – nicht zu vergessen ‒ der „Spanischen Grippe“ mit pandemischen Ausmaßen waren die Aussichten für eine unbeschwerte Fastnacht denkbar schlecht. Bis 1924 blieb die Fastnacht in den südwestdeutschen Staaten verboten; Kinder und Jugendliche waren 1920 und 1924 davon ausgenommen.

Zugleich mehrten sich die Stimmen, die in der Fastnacht keine staatsgefährdende Veranstaltungsform, sondern die Rückkehr zu einer normalen Lebensführung sahen. Hoffnungsvoll, aber zugleich zeitkritisch war der Tenor in der ersten Satzung der 1924 gegründeten „Vereinigung badischer und württembergischer Narrenzünfte“, die im Dezember 1926 beschlossen wurde. Augenzwinkernd wurde verkündet: „Der Zweck der Vereinigung ist, dem deutschen Michel das frohe Lachen wieder beizubringen.“

Knapp einhundert Jahre später sieht sich die organisierte schwäbisch-alemannische Fastnacht wiederum im Zwiespalt zwischen der Freude an gelebten Bräuchen und eingeforderter (Selbst-)Beschränkung. Den südwestdeutschen Fastnachtsverbänden, allen voran der VSAN, ist es immerhin gelungen, der schwäbisch-alemannischen Fastnacht als immateriellem Kulturerbe auch in der Corona-Pandemie gesellschaftliche Beachtung zu verschaffen. Nach der aktuellen Corona-Verordnung der Landesregierung werden Fastnachtsveranstaltungen zwar reglementiert, doch pünktlich zum Schmotzigen soll es Erleichterungen in Form einer Rückkehr in eine „angepasste“ Corona-Warnstufe geben. Bei der Bekanntgabe im Landtag am 18. Februar erklärte Ministerpräsident Kretschmann, selbst „leidenschaftlicher Fastnachts-Narr“: „Veranstaltungen des örtlichen Fasnet-Brauchtums sind in Absprache mit den zuständigen Behörden unter der 3G-Regel möglich.“ Keine Änderungen gibt es bei der Maskenpflicht ‒ für Narren ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Damit dürfte dann auch dem ursprünglichen Vereinszweck der späteren VSAN Genüge getan sein. ‒ Doch angesichts des Feuerwerks im Osten bleibt einem das Lachen im Hals stecken …

Narrenzunft Grünwinkel 1858 Geisingen: Hansele
Bildnachweis: Zentralarchiv der VSAN

2022-02-24T16:52:54+01:0022. Februar 2022|

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